Home Aktuelles Emissionsanforderungen der neuen 1. BImSchV
Emissionsanforderungen der neuen 1. BImSchV PDF Drucken E-Mail

Emissionsarme Ofen- u. Kaminanlagen – im Fachhandwerk schon lange Standard und im Einklang mit den Anforderungen der neuen 1. BImSchV

Seit Jahren erlebt der Brennstoff Holz eine Renaissance. Im Sinne des Klimaschutzes mit einer CO2-neutralen Verbrennung und aus Kostengründen ist er eine willkommene Alternative zu den endlichen und teuren Energieträgern Öl und Gas. Der umweltfreundliche Brennstoff Holz wird als abgelagertes, naturbelassenes Stückholz und zunehmend als Holzpresslinge (Pellets) in Kamin- und Kachelöfen sowie Pelletanlagen verfeuert.

Eine auf unsachgemäße Fakten beruhende Diskussion um Staubemissionen aus der Holzverbrennung hat jedoch zu Verunsicherungen der Verbraucher geführt. Dabei sind emissionsarme Ofen- und Kaminanlagen sowie Kaminöfen seit vielen Jahren bereits Standard im Fachhandwerk des Ofen- und Kaminbaus. Der Begriff „emissionsarm“ meint hierbei in der Hauptsache geringe Verbrennungsrückstände bei Kohlenmonoxid, Staub und bei Kohlenwasserstoffen.

Der Anteil dieser Stoffe im Abgas ist von zwei Faktoren abhängig: a) von der Verbrennungstechnik und b) von der Qualität des eingesetzten Brennstoffs. Die Brennstoffqualität regelt die neue 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), auch Kleinfeuerungsanlagenverordnung genannt. Danach darf in Ofen- und Kaminanlagen nur mindestens zwei Jahre abgelagertes (trockenes) und naturbelassenes Feuerholz zum Einsatz kommen. Behandelte, lackierte Hölzer sind genauso verboten wie Verpackungen oder gar Hausmüll.

Seit fast 10 Jahren ist bei den guten Herstellern von Kamin- und Ofeneinsätzen sowie Kaminöfen die sogenannte DIN plus das technische Regelwerk. Diese Qualitätshersteller sind meist im HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik) und/oder in der EFA (Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft) organisiert.

Die neue 1. BImSchV, die am 22. März 2010 inkraft trat, stellt erstmals Anforderungen an Emissionswerte zu Staub, CO und zum Wirkungsgrad der Feuerstätte. Diesen gesetzlichen Anforderungen konnten alle Qualitäts-Hersteller mit ihren Heizeinsätzen sowie Kaminöfen, die der DIN plus entsprechen, ruhig entgegen sehen. Und auch die Verbraucher mit ihren bestehenden Kamin- und Ofenanlagen oder dem Wunsch nach einer solchen Anlage für die kommende Zeit sollten sich nicht verunsichern lassen. Für die meisten bestehenden Öfen und Kamine gibt es einen Bestandsschutz bis Ende 2019 bzw. 2024 je nach Errichtungsdatum. Und für die Modernisierung und den Neubau von Ofen- und Kaminanlagen hält das Fachhandwerk emissionsarme Heizeinsätze und Kaminöfen für jeden Wunsch bereit.

Gehen Sie lieber gleich zu Ihrem Meisterbetrieb im Ofen- und Luftheizungsbau. 


Autor:

Dipl.-Ing. Ulrich Prieß-Buller, Geschäftsführer der Buller-Ofen GmbH, OL-Meisterbetrieb, Lüneburg, Tel. 04131/390021